Stand: 01.01.2020
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Ab3 Creative Collective GmbH, im folgenden Ab3 genannt und dem Auftraggeber verbindlich, welcher die Dienste der Ab3 in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jeder Dienstleistung, die von Ab3 geleistet wird. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden und unter Bezug auf diesen Vertrag erfolgen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann zu einem Vertragsbestandteil, wenn Ab3 diesen ausdrücklich zustimmt.
1.3 Ab3 behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Ab3 wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Bei Erteilung eines neuen Auftrages gelten die aktuellen AGB’s auch für alle bestehenden Aufträge.
1.4 Alle Vereinbarungen, Vertragsänderungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform gleichgestellt.
1.5 Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.
2.1 Alle Angebote von Ab3 sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag gilt als verbindlich zustande gekommen, wenn der Auftraggeber die Auftragserteilung schriftlich per E-Mail oder Post aufgibt. Damit wird automatisch vorausgesetzt, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
Sollte ausnahmsweise keine schriftliche Auftragserteilung erfolgt sein, dann kommt der Vertrag zustande, wenn die Ab3 mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde nicht widerspricht.
3.1 Ab3 bietet individuelle Dienstleistungen für das Suchmaschinenmarketing an, insbesondere in den Bereichen Analysen & Expertisen, Keyword- & Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung und Social Media; nachfolgend Werbekampagnen genannt.
3.2 Art und Umfang der individuellen Dienstleistungen werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und Ab3 festgehalten. Paketpreise werden durch das Media-Budget & den Umfang der Dienstleistungen bestimmt. Dienstleistungspakete mit Pauschalpreisen werden monatlich durch die effektiven Leistungsdaten definiert.
3.3 Ab3 kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber betreuen. Ab3 wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben. Ab3 erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische Gebiete.
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Ab3 die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von Ab3 unverzüglich zu prüfen und Mängel umgehend schriftlich zu rügen. Nimmt Ab3 auf Wunsch des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler vorliegen, oder dass die Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Ab3 liegen, kann Ab3 den Aufwand in Rechnung stellen.
4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann Ab3 die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen. Selbst dann, wenn der Auftrag nicht komplett abgeschlossen werden kann infolge fehlender Banner oder Analytics-Zugänge. Falls ein späterer Abschluss Mehraufwände generiert, kann Ab3 diese nach Aufwand entsprechend in Rechnung stellen.
5.1 Die Preise von Ab3 verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, in Schweizerfranken, exkl. MwSt. Ab3 verwendet für Kalkulationen und Zahlungen in Fremdwährungen den aktuellen Monatsmittelkurs von estv.admin.ch.
5.2 Beauftragte Zusatzleistungen verrechnet Ab3 zu einem Stundensatz von CHF 140.-. Regelmässige sowie unregelmässige Beratungs- und Standortbesprechungen, bei Ab3 oder dem Auftraggeber sowie über Telefon, Skype oder andere Kanäle, sind nicht in den vereinbarten Leistungen enthalten und werden zum regulären Stundensatz verrechnet. Die Reisezeit wird zum regulären Stundensatzes je Teilnehmer verrechnet.
5.3 Wird vom Auftraggeber eine Pausierung von monatlich wiederkehrenden Leistungen verlangt, gilt nachfolgende Formel zur Berechnung der monatlichen Gebühr. Bei Pausierungen, die kürzer als 30 aufeinanderfolgende Tage dauern, gilt die monatliche Leistung als erfüllt. Bei Pausierung eines ganzen Monats oder mehrerer Monate wird 50% der monatlichen Gebühr verrechnet. Bei Re-Aktivierung bestehender Kampagnen hat Ab3 infolge erhöhtem Monitoring im ersten Monat einen Mehraufwand zu erwarten. Dieser Mehraufwand kann ohne vorgängige Information verrechnet werden, jedoch maximal 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr.
5.4 Die Rechnungsstellung erfolgt standardmässig nach Vertragsabschluss. Laufende Kosten im Rahmen der Betreuung einer Werbekampagne können im Voraus oder nach abgeschlossenem Monat abgerechnet werden. Wird das Media-Budget über Ab3 einbezahlt, so erfolgt die Rechnungsstellung für den Gesamtbetrag im Voraus zuzüglich einer monatlichen Administrationspauschale von zwei Arbeitsstunden.
5.5 Die Rechnungen der Ab3 sind innert 10 Tagen netto ab Rechnungsstellung ohne Abzüge von Skonto, Spesen und Gebühren zur Zahlung fällig. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden schriftlich im Voraus vereinbart.
5.6 Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen an Ab3 in Verzug, ist Ab3 nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail, Mahnung) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen inklusive Leistungen Dritter sofort zu sistieren. Dadurch entstehender Mehraufwand stellt Ab3 in Rechnung. Die Wiederaufnahme der Leistungen und Reaktivierung von Konto-Zugängen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen, einem Verzugszins von 5% p.a. für überfällige Rechnungen und einer Vorauszahlungsrechnung bis maximal drei Monate der vertraglichen Leistungen.
5.7 Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber, über Ab3 abgerechnet und gerät der Auftraggeber mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist Ab3 nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen und Werbekampagnen sofort zu sistieren. Die Wiederaufnahme der Leistungen bestehender Werbekampagnen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen. Diese Wiederaufnahme führt infolge erhöhtem Monitoring im ersten Monat zu Mehraufwand. Dieser Mehrwaufwand wird ohne vorgängige Information und zu maximal zusätzlich 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr verrechnet.
6.1 Während der Vertragsdauer stehen dem Auftraggeber sämtliche von Ab3 für den Auftraggeber geschaffenen Inhalte zur Nutzung zur Verfügung. Die Urheberrechte und allfällige weitere Immaterialgüterrechte an diesen Werken verbleiben bei Ab3.
6.2 Nach ordentlicher Beendigung des Vertrages (vgl. Ziff. 8.1) ist der Auftraggeber berechtigt, die Werbekampagnen zu übernehmen, nicht aber bei einer Beedingung gemäss Ziffer 8.2.
7.1 Ab3 übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung erfüllt werden und im Wesentlichen den dort beschriebenen Funktionen entsprechen. Die Zusage auf Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetverzeichnis sowie die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen wird dabei von Ab3 ausdrücklich nicht gewährt.
7.2 Ab3 haftet für etwaige weitere Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.3 Die Beweislast bei Mängel, für das Verschulden von Ab3 und für die rechtzeitige schriftliche Mängelrüge, liegt beim Auftraggeber.
7.4 Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Ab3 prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen oder ob sie der Wahrheit entsprechen.
7.5 Ab3 behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. Ab3 führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/enthaltenen Inhalte durch. Ab3 ist nicht verpflichtet Markenrechte Dritter zu recherchieren oder zu überwachen.
7.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ab3 hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich schadlos zu halten.
7.7 Die Haftung von Ab3 ist ausgeschlossen, wenn Hindernisse auftreten, die Ab3 trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei Ab3, beim Auftraggeber oder einem Dritten entstehen. So gewährleistet Ab3 unter anderem nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Ab3 haftet nicht, wenn Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Ab3 nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren. Ab3 übernimmt keine Haftung für Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Ausfälle öffentlicher Stromnetze, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr etc.
8.1 Die Laufzeit der Dienstleistung von Ab3 wird zwischen dem Auftraggeber und Ab3 vertraglich vereinbart. Projektverträge werden in der Regel auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und enden betreffend einmaliger Leistungen mit der Erfüllung.
8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch Ab3 liegen unter anderem vor, wenn – der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird; – der Vertragspartner Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht (Ziff. 9) verstösst; – Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Ab3 oder im Auftrag von Ab3 handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Vertrages und während 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Ab3 ist befugt, für abgeschlossene Arbeiten und Projekte sogenannte „Show Cases“ zu erstellen und diese für interne Zwecke, für Marketing auf den eigenen Sozialen Medien sowie für Verkaufsdossiers zu brauchen. Hierbei wird auf die Geheimhaltung der Geschäfts- sowie Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen Rücksicht genommen.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Ab3.