Stand: 01.07.2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen AB3 und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunden“). Sie sind integraler Bestandteil jedes Vertrags, unabhängig davon, ob es sich um Einzelaufträge oder laufende Mandate handelt. Abweichende Vereinbarungen beduerfen der Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn AB3 diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
AB3 behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung, gelten die Änderungen als angenommen. Bei neuen Aufträgen gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen AGB.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Alle Angebote von AB3 sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Auftragserteilung schriftlich (z. B. per E-Mail oder Post) bestätigt. Beginnt AB3 mit der Leistungserbringung und erhebt der Kunde keinen Widerspruch, gilt der Vertrag ebenfalls als abgeschlossen.
AB3 erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikation und Marketing – insbesondere im digitalen Marketing (u. a. Suchmaschinenwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Social-Media-Kampagnen, Analysen, Expertisen, Beratung).
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. AB3 kann mehrere Kunden in derselben Branche oder mit ähnlichen Suchbegriffen betreuen; ein Anspruch auf Exklusivität besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Der Kunde stellt AB3 alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Banner, Texte, Bildmaterial, Analytics-Zugänge). Er prüft die erbrachten Leistungen unverzüglich und rügt Mängel umgehend schriftlich; andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt.
Nimmt AB3 auf Wunsch des Kunden eine Fehlersuche vor und liegt die Ursache nicht im Verantwortungsbereich von AB3 oder liegt kein Mangel vor, wird der Aufwand verrechnet. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist AB3 berechtigt, vereinbarte Leistungen zu fakturieren und Mehraufwand zusätzlich zu verrechnen.
Der Kunde garantiert, dass er sämtliche für die Nutzung notwendigen Rechte an allen von ihm gelieferten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Logos, Marken) besitzt und durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Kunde stellt AB3, deren Organe und Mitarbeitende von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, einschliesslich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Alle von AB3 geschaffenen Werke (z. B. Konzepte, Entwürfe, Layouts, Fotos, Videos, Texte, Grafiken, Marken, Signete) sind urheber- bzw. immaterialgüterrechtlich geschützt und bleiben im Eigentum von AB3.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das Recht, die finalen Ergebnisse für die vereinbarten Zwecke zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung (insb. Bearbeitung, Erweiterung, Weitergabe) bedarf der schriftlichen Zustimmung von AB3 und ist gesondert zu vergüten.
Langfristig eingesetzte Werbemittel (z. B. Logos, Signete, Verpackungen) gehen nach vollständiger Bezahlung zeitlich und räumlich unbeschränkt in die Nutzungsrechte des Kunden über. Rohdaten (z. B. offene Dateien, unbearbeitete Aufnahmen) verbleiben bei AB3. Ein Buyout kann gesondert vereinbart werden.
Bei unrechtmässiger Nutzung schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF 25'000.– pro Verstoss. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
Von AB3 im Auftrag des Kunden beschaffte Inhalte (z. B. Fotos, Videos, Vektordateien, Schriften) werden ordnungsgemäss für den im Projekt vereinbarten Zweck lizenziert.
Der Kunde ist für jede weitergehende oder zusätzliche Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus selbst verantwortlich. Er holt dafür erforderliche Erweiterungs- oder Nachlizenzen ein und hält AB3 vollumfänglich schadlos.
AB3 darf auf durchgeführte Arbeiten hinweisen und erstellte Inhalte (z. B. Bilder, Videos, Layouts, Konzepte) als Referenzen verwenden – auf der Website, in Präsentationen, auf Social Media oder in Verkaufsunterlagen.
Der Kunde kann vor Projektbeginn schriftlich widersprechen. Ein späterer Widerruf ist nur aus wichtigem Grund möglich; bereits veröfentlichte Referenzen bleiben bestehen.
Für in Videos verwendete Musik ist der Kunde verantwortlich. Er beschafft auf eigene Kosten sämtliche erforderlichen Lizenzen (z. B. SUISA oder andere Rechteinhaber) rechtzeitig. AB3 übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Musiknutzung.
10.1 Honorare & Spesen
Leistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
Zusatzleistungen, Beratungen, Standortbesprechungen und Reisezeit werden ebenfalls zum Stundensatz verrechnet.
Eine Pauschale von 5 % auf Arbeitsstunden deckt u. a. Material, Cloud-/Software-Lizenzen und Kommunikationsspesen ab. Reisekosten und externe Auslagen werden separat zu Selbstkosten belastet.
10.2 Pausierungen
Unterbruch < 30 aufeinanderfolgende Tage: die Leistung gilt als erbracht.
Pausen ≥ 30 Tage: 50 % der vereinbarten Monatsgebühr werden fällig.
Reaktivierung bestehender Kampagnen: Zuschlag bis zu 50 % der Monatsgebühr fuer erhöhtes Monitoring möglich.
10.3 Rechnungsstellung & Zahlungsverzug
AB3 kann Vorschüsse und Akonto-Rechnungen stellen; Drittleistungen (z. B. Klickkosten) können im Voraus fakturiert werden.
Standardmässig sind Rechnungen innert 30 Tagen netto ohne Abzüge fällig.
Bei Verzug können Leistungen sistiert, Verzugszinsen von 5 % p. a. erhoben und zusätzliche Vorauszahlungen verlangt werden.
AB3 kann externe Dienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragen. Bei Vorfinanzierung durch AB3 wird eine Handling-Gebühr erhoben.
Wird ein Auftrag reduziert oder annulliert, sind bis dahin erbrachte Arbeiten sowie externe Kosten vollumfänglich zu vergüten. Bereits erstellte Arbeiten darf AB3 anderweitig verwenden, sofern die Nutzungsrechte nicht an den Kunden übergegangen sind.
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von AB3 – z. B. Naturereignisse, Epidemien/Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Arbeitskonflikte, Unterbrüche öffentlicher Versorgungsnetze oder schwerwiegende technische Störungen – entbinden AB3 für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
AB3 haftet in solchen Fällen nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle.
AB3 erbringt Leistungen sorgfältig und gemäss Vereinbarung, übernimmt jedoch keine Garantie für bestimmte Marketingergebnisse (z. B. Rankings, Reichweiten).
AB3 haftet ausschliesslich für Schaeden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht werden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung von AB3 ist pro Auftrag auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.
Ausnahme: Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden, für die AB3 nach gesetzlichen Bestimmungen haftet.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit und Rechtefreiheit seiner Inhalte und Keywords allein verantwortlich und hält AB3 von Ansprüchen Dritter vollumfänglich schadlos.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten. Diese Pflicht gilt während der Vertragsdauer und für drei Jahre nach Vertragsende.
AB3 darf abgeschlossene Projekte als Showcases nutzen (z. B. Website, Social Media, Verkaufsdossiers) unter Wahrung vertraulicher Informationen.
Die Laufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Projektverträge enden mit Erfüllung.
Mandatsverträge können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, Verletzung von Geheimhaltungspflichten, rechtswidrige Inhalte) bleibt unberührt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Visp, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften. AB3 ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz einzuklagen.
Stand: 01.07.2025